In der Friedhofssatzung der zuständigen Stadt oder Gemeinde werden die Ruhedauer und die Gebühren festgelegt.
Wir informieren Sie im Einzelfall umfassend und beauftragen gemäß Ihren Wünschen.
Das Wahlgrab wird individuell zu Lebzeiten oder im Sterbefall von den Angehörigen ausgewählt und ist als Einzel-, Doppel- oder Familiengrab wählbar.
Das Reihengrab kann nicht gewählt werden und wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen.
Friedhofstraße 14 | 76761 Rülzheim